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Schulgesundheit und Prävention
Schulärztliche Angebote
Im Kanton Zürich sind die schulärztlichen Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind deshalb für alle Schüler:innen obligatorisch und finden in folgenden Klassen statt:
- Untersuchung im Kindergarten (Durchführung in der Regel beim Privatarzt oder Privatärztin; Kosten übernimmt die Krankenversicherung (§ 17c Volksschulverordnung)).
- Untersuchung in der 5. Primarklasse (Durchführung entweder über Schularzt (kostenlos) oder Privatarzt (Kosten müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten selbst tragen)).
Mit der Untersuchung soll die gesundheitliche Entwicklung der Kinder festgehalten werden. Je früher ein Problem oder Risiko erkennbar ist, desto eher kann darauf reagiert und das Kind in seiner Entwicklung unterstützt werden. Besonders wichtig bei den Untersuchungen ist die Überprüfung, ob das Kind gut hört oder sieht. Denn dies hat direkte Auswirkungen aufs Lernen und den Schulalltag. Zudem wird kontrolliert, welche Impfungen die Kinder und Jugendlichen bereits erhalten haben und welche noch fehlen. Die Schule trägt durch die Untersuchungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche körperlich und psychisch gesund sind.
Schulzahnmedizin
Prophylaxe-Unterricht:
Die Schüler:innen erhalten eine Prophylaxe-Unterricht betreffend der Schulzahnpflege. Ziel ist es, den Prophylaxeunterricht in eine moderne Zahnprophylaxe zu überführen, die sich an einer lebensorientierten Zukunft, an den Bedürfnissen der heutigen Schuljugend und den Anforderungen des aktuellen zahnmedizinischen Wissens orientiert.
Jährliche Untersuchung:
Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. Den Eltern und Erziehungsberechtigten wird ein Gutschein für diesen Schulzahnuntersuch zur Verfügung gestellt. Der Gutschein muss zur Untersuchung beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin mitgebracht werden.