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Eltern-ABC
Wenn ein Kind nach Schulstart fehlt, dann kontaktieren die Lehrpersonen die Eltern telefonisch. Wenn diese nicht erreichbar sind, schreiben die Lehrpersonen den Eltern eine KLAPP- Nachricht und bitten um schnellstmögliche Information.
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Absenzen / Jokertage / Dispensationen
Tagesbetreuung
Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe wird jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag im Grossklassenzimmer oder in einem Schulzimmer angeboten. Sie steht allen Schüler:innen ab der 2. Klasse offen und ist unentgeltlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Karin Hegnauer
Tel. 077 488 30 19
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Die Schule Rifferswil empfiehlt auch ausserschulische Angebote wie „Kinderuni“ (www.kinderuniversitaet.uzh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), Science Wochen von „Schweizer Jugend forscht“ etc.
An je zwei Besuchsmorgen im Winter und im Frühling können die Eltern jeweils am Vormittag den Unterricht in den einzelnen Klassen besuchen. Therapiestunden (Psychomotorik und Logopädie) dürfen von den betroffenen Eltern ebenfalls besucht werden.
Die Daten der Besuchsmorgen im aktuellen Schuljahr finden Sie auf dem Ferien- und Terminplan.
Öffnungszeiten
Siehe Aushang der Bibliothek im Gemeindehaus oder Bibliothek RifferswilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das Reglement und das Gesuch für Dispensationen zum Ausfüllen finden Sie im Dokumente Download.
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Zu Beginn des Schuljahres finden in allen Klassen Elternabende statt. An diesen Veranstaltungen wird über organisatorische und fachliche Themen informiert, welche die ganze Klasse betreffen. Der Elternabend gibt auch Gelegenheit zu Fragen und Meinungsäusserungen von allgemeinem Interesse. Ebenfalls werden die Delegierten des Elternrates gewählt.
Die Daten des aktuellen Schuljahres finden Sie jeweils auf dem Ferien- und Terminplan.
Der Elternrat trifft sich 5x im Schuljahr jeweils an einem Mittwochabend um 19.30 Uhr.
Die Daten des aktuellen Schuljahres finden Sie jeweils auf dem Ferien- und Terminplan.
Weitere Informationen zum Elternrat finden Sie hier: Elternrat
Die Richtlinien für die Gymivorbereitung regeln den Zweck, den Umfang und die Rahmenbedingungen der Gymivorbereitung an unserer Schule.
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Die Kinder an der Schule Rifferswil erhalten ab der 1. Klasse ihrem Alter entsprechend Hausaufgaben. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson, wenn Sie zu den Hausaufgaben Fragen oder Wünsche haben. Die Aufgabenhilfe bietet drei Mal pro Woche kostenlose Unterstützung an.
Aus dem Zürcher Lehrplan (Lehrplan 21):
«Schüler:innen müssen die Aufgabenstellung der Hausaufgaben verstehen und die Arbeitstechnik kennen. Hausaufgaben müssen ohne fachliche Hilfe der Eltern und Erziehungsberechtigten lösbar sein. Die Lehrpersonen berücksichtigen beim Erteilen von Hausaufgaben das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler damit eine Überbelastung vermieden wird. Vom Vormittag auf den Nachmittag und vom Vortag eines Feiertags auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. Hausaufgaben über ein reguläres Wochenende sind möglich.»
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Die Schule Rifferswil arbeitet integrativ und fördert Kinder mit besonderen Bedürfnissen in den Regelklassen. Die Kinder werden unterstützt durch zwei Schulische Heilpädagoginnen, eine im Zyklus 1 (Kindergarten und 1./2. Klasse) und eine im Zyklus 2 (3. bis 6. Klassen).
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Jedes Kind hat pro Schuljahr Anrecht auf zwei Jokertage. Details und Bestimmungen zum Bezug sind im Reglement für Absenzen und Jokertage festgehalten.
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Kinder, die bis zum 31. Juli des Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Eltern erhalten im Dezember eine Einladung zum Einschulungselternabend im Januer und die Anmeldeinformtionen für den Schulstart im August.
Grundsätze und Handhabung der Klasseneinteilung an der Schule Rifferswil sind in folgendem Merkblatt festgehalten.
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Ein Klassenlager ist ein offizieller Schulanlass, die Teilnahme ist obligatorisch. Nimmt ein Kind aus einem begründeten Anlass nicht am Lager teil, muss in dieser Zeit der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden.
Die Kosten von Klassenlagern werden grundsätzlich von der Schule übernommen. Von den Eltern wird ein Verpflegungsbeitrag von Fr. 22.– pro Tag erhoben.
Manchmal werden bei einzelnen Kindern Kopfläuse festgestellt. Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt ab und zu vor. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor einem Befall. Bitte melden Sie der Schule zwingend und umgehend, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdecken. Wir organisieren eine Fachperson, welche den Befall bei anderen Kindern prüft.
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| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt_Kopflausbefall_.pdf (PDF, 635 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Kopflausbefall_.pdf |
Die Volksschule ist im Grundsatz kostenlos für die Eltern. Bei besonderen Angeboten beteiligen sich die Eltern an den Kosten. Die Schule Rifferswil hat Richtlinien über die Kostenbeteiligung an Therapien, Zahnarztrechnungen, Beiträge der Musikschule Knonaueramt usw. erlassen. Darin ist die Kostenbeteiligung der Eltern definiert.
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Das Betriebskonzept der Tagesstrukturen, Preise und weitere Details finden Sie in der Rubrik Tagesbetreuung.
Die Kinder der 1./2. Klassen erhalten im zwei-Wochen-Rhythmus eine Doppellektion Unterricht in der Musikalischen Grundausbildung. Der Unterricht findet in Jahrgangsklassen statt.
Die 1./2. Klässler werden in folgenden Bereichen geschult:
- Singen
- Rhythmik / Tanz
- Spiel auf einfachen Melodie- und Begleitinstrumenten
- Musikalische Begriffsbildung / Notenschrift
- Kleine Instrumentenkunde
Der Unterricht wird an der Schule von einer Lehrperson der Musikschule Knonaueramt erteilt. Für die Riffi-Kinder ist der Besuch der Musikalischen Grundausbildung während zwei Jahren kostenlos.
Die Musikschule KnonaueramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bietet den Kindern Instrumentalunterricht an oder die Mitwirkung in einem der Jugendchöre. Der Unterricht der unterschiedlichen Instrumente findet in Rifferswil, in Affoltern am Albis oder in anderen Gemeinden statt. Jährlich organisiert die MSKA einen empfehlenswerten Informationsanlass. Die Brandbreite der Instrumente wird aufzeigt und Möglichkeiten zum Ausprobieren werden angeboten.
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Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik (turnen, balancieren, klettern…), Feinmotorik (schneiden, basteln, greifen…) und Grafomotorik (schreiben) fördert.
Die Kinder werden bei Bedarf von einer Therapeutin der Psychomotorik Therapiestelle in AffolternExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abgeklärt und therapiert. Das Psychomotorik-Zimmer befindet sich im Gebäude B im 2. Stock.
Die Leistungen der Schüler:innen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik werden im Mai/Juni durch standardisierte Tests mit einer grösseren Gruppe Gleichaltriger verglichen.
Bei Anliegen, Wünschen und Beschwerden wenden Sie sich als erstes an die Klassenlehrperson.
Falls Sie ein Anliegen haben, welches eine besondere Situation, die ganze Klasse oder Schule betrifft, dürfen Sie sich jederzeit an die Schulleitung wenden.
Wenn weder die Klasseslehrperson, noch die Schulleitung weiterhelfen konnten, dürfen Sie sich an die Schulpräsidentin wenden.
Instanzenweg: Klassenlehrperson - Schulleitung - Schulpflege
Alle fünf Jahre führt das Volksschulamt eine Externe Schulevaluation durch. Es finden Befragungen der Eltern, Schüler:innen und Lehrpersonen statt. Die Schule erhält Empfehlungen für die Weiterentwicklung.
Wir pflegen an unserer Schule verschiedene Rituale und Anlässe. Die Informationen erhalten die Kinder durch ihre Klassenlehrpersonen. Bei grossen Schulanlässen sendet die Schulleitung die Einladungen jeweils vor dem Anlass per KLAPP. Die Daten werden frühzeitig im Ferien- und Terminplan kommuniziert.
Kinder, die bis zum 31. Juli des Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Kindergarteneintritt) kann erfolgen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt und wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Die Eltern stellen möglichst frühzeitig, spätestens bis 15. April ein gut begründetes Gesuch für die Rückstellung. Dem Gesuch ist ein Bericht des Kinder-/Hausarztes und wenn das Kind die Spielgruppe besucht hat, eine Empfehlung der Spielgruppenleiterin beizulegen.
Wenn ungenügende Unterlagen vorhanden sind oder Zweifel bestehen, kann die Schulpflege Fachpersonen beiziehen und weitere Abklärungen vornehmen oder anordnen. Der Entscheid liegt bei der Schulpflege.
Auskunft erteilen die Schulleitung oder die Ressortverantwortliche der Schulpflege.
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Die Schule ist für die Organisation, Durchführung und Kontrolle der schulärztlichen Untersuche verantwortlich.
Eine Untersuchung erfolgt bei Eintritt in den Kindergarten durch die Privatärztin oder den Privatarzt.
In der 5. Klasse führt die Schulärztin der Hausarztpraxis Hausen am Albis eine Reihenuntersuchung mit Impfstatus-Kontrolle durch. Diese Reihenuntersuchung wird von der Schulverwaltung organisiert und findet im Schulhaus D statt.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Schuldgesundheit.
Die Schulleitung ist für die Führung des Schulbetriebs, für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule Rifferswil verantwortlich. Sie wirkt bei der Wahl der Lehrpersonen mit, leitet die Teamsitzungen und sorgt für Informationen nach innen und aussen. Sie ist bei Fragen, Wünschen oder Beschwerden die Ansprechperson für die Eltern.
In jedem Schuljahr werden die Kindergärtnerinnen oder die Lehrpersonen eine Schulreise durchführen. Die Eltern werden durch die Klassenlehrperson per KLAPP informiert.
Ab der 3. Klasse können die Schulreisen auch zwei Tage dauern.
Für die jährlichen Schulreisen benötigen die Kinder einen Kinderrucksack, gute Schuhe zum Laufen, einen Regenschutz, eine Trinkflasche mit Wasser oder Tee und Verpflegung für den Tag. Die Reisekosten übernimmt die Schule.
Die Schulsozialarbeit beinhaltet ein breit gefächertes Angebot. Sie unterstützt die Schule in der Wahrnehmung, in der Früherkennung und -bearbeitung von sozialen Problemstellungen.
Die Schulsozialarbeit bietet der Schule Beratungs-, Präventions-, Interventions- und Vernetzungsleistungen an.
Das Büro des Schulsozialarbeiters befindet sich im Gebäude A im 1. Stock. Eltern haben die Möglichkeit, direkt mit dem Schulsozialarbeiter Kontakt aufzunehmen.
Telefon 079 518 52 39
E-Mail: schulsozialarbeit@schule-rifferswil.ch
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Schulsozialarbeit.
Die Schule Rifferswil bietet unentgeltlich verschiedene freiwillige Schulsportkurse an. Die Durchführung richtet sich nach dem „Reglement für den freiwilligen Schulsport an der Volksschule “ der Bildungsdirektion. Die Kurse werden semesterweise ausgeschrieben und angeboten.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Freiwilliger Schulsport.
In allen Stufen findet einmal pro Schuljahr Zahnpfleglektionen statt. Diese erteilt eine dafür ausgebildete Zahnpflegeinstruktorin.
Anfangs Schuljahr erhalten die Eltern den Gutschein der Zürcher Schulzahnuntersuchung im Wert von Fr. 88.80 welcher dem Zahnarzt bei der Untersuchung abgegeben werden muss. Ein zahnärztlicher Untersuch pro Schuljahr ist obligatorisch. Die Eltern sorgen für einen Termin.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Schuldgesundheit.
Die Eltern erhalten den Stundenplan und die Klasseneinteilung fürs neue Schuljahr Ende Mai digital per KLAPP.
Anfangs Juni erhalten die Schüler:innen am Wellentag ihren neuen Stundenplan fürs nachfolgende Schuljahr in Papierform. Am Wellentag besuchen sie bei Klassen- oder Stufenwechsel ihre zukünftige Klassenlehrperson.
Neuzuziehende Eltern erhalten den Stundenplan per Briefpost oder digital per Mail.
Der Übertritt in die Sek A, B oder C erfolgt auf Grund einer Gesamtbeurteilung.
Die Sechstklasslehrpersonen nehmen im ersten Semester zusammen mit den Eltern und dem Kind eine Standortbestimmung vor.
Nach den Sportferien erfolgt ein zweites Gespräch, an dem der Antrag an die Oberstufenpflege erfolgt. Der Einstufungskonvent, bestehend aus Vertretern der Oberstufenpflege und den zukünftigen Oberstufenlehrpersonen, entscheidet vor den Frühlingsferien über die definitive Einstufung.
Kinder mit sehr guten Leistungen können sich für die Aufnahmeprüfungen an ein Langzeitgymnasium anmelden.
Schüler:innen, die ans Gymnasium übertreten wollen, haben Anspruch auf einen Vorbereitungskurs sofern eine Empfehlung der Klassenlehrperson vorliegt. Die Schule organisiert diesen Kurs und übernimmt die Kosten.
Weitere Informationen unter www.zentraleaufnahmepruefung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Verkehrspolizist erteilt den Kindergarten- und Schulkindern ihrem Alter entsprechenden Verkehrsunterricht.
Für die 6. Klässler:innen findet im Herbst eine Veloprüfung in Mettmenstetten statt. Detaillierte Informationen folgen jeweils zu Beginn des Schuljahres.
Ab der 4. Klasse werden die Schüler:innen in die Kriminalprävention eingeführt.
Sämtliche Angebote werden von der Kantonspolizei Zürich geleitet.
Melden Sie einen Wegzug aus der Gemeinde Rifferswil bei der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung per Mail. Geben Sie die neue Wohnadresse und das Wegzugsdatum an.
Sie erhalten von der Schulverwaltung ein Formuar ‘Schülerüberweisung’ zum Ergänzen und Unterschreiben. Dieses Formular wird an die neue Schule weitergeleitet.
Kinder des Kindergartens und der ersten Klasse erhalten noch keine Noten. An Stelle des Notenzeugnisses finden zwei Gespräche statt.
Die Zeugnisse werden von den Eltern eingesehen, zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
Nach Ende der Primarschule dürfen die Zeugnismappen nachhause genommen werden. Zeugnisse sollten durch die Eltern sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Einbürgerungsprozessen sind sie zum Beispiel wichtige Quellen, welche den obligatorischen Schulbesuch dokumentieren.
Die Lehrpersonen orientieren sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich. Sie arbeiten kompetenzorientiert und fördern personale, soziale und methodische Kompetenzen.
https://www.lehrplan21.ch/kanton-zürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei einem Zuzug in der Gemeinde Rifferswil informiert die Gemeindeverwaltung die Schule oder Sie melden den Neueintritt direkt der Schulverwaltung.
Neuzuziehende Familien erhalten ein Formular ‘Anmeldung Schule’ (Personaliendatenblatt) zum Ausfüllen. Nach der Klassenzuteilung erhalten Sie den Stundenplan und weitere Informationen.
Die organisatorische Volksschulstruktur des Kantons Zürich ist in drei Zyklen gegliedert:
- Der 1. Zyklus umfasst die Schuljahre 1 bis 4 und somit im Kanton Zürich die zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule.
- Der 2. Zyklus umfasst die Schuljahre 5 bis 8 (3. bis 6. Primarklasse) und
- der 3. Zyklus die Schuljahre 9 bis 11 und somit die drei Jahre der Sekundarschule.